Gar nicht so einfach: Krankenversicherung

Unsere Auswanderer Story

In Neuseeland kann ich mich erst dann wie ein ganz normler Kiwi versichern, wenn ich eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung habe. Bis dahin bin ich immernoch irgendwie Tourist.

In Deutschland kündige ich meinen Job, melde meinen Wohnsitz ab und schließe eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung ab.
Eine standardmäßige Reisekrankenversicherung kostet ca 20 EUR/Jahr und deckt aber nur Reisen bis zu der Länge von ein paar Wochen ab. Deshalb schließe ich eine Langzeit-Auslandskrankenversicherungen (LAKV) ab, die laufen auch 1 Jahr und länger.

Der Knackpunkt ist, dass die LAKV im Falle einer schwerwiegenden Krankheit den Rücktransport nach Deutschland übernimmt. Das ist ja an sich eine tolle Sache, aber in diesem Moment ziemlich blöd, weil ich ja in Deutschland gar keine Krankenversicherung mehr habe…
Müsste ich dann in so einem Fall  alle Operationen usw hier in Deutschland selbst zahlen? Ich hab mal versucht rauszufinden was in so einem Fall passiert und hab ohne Witz mehrfach vollkommen falsche Auskünfte bei meiner deutschen (gesetzlichen) Krankenversicherung erhalten! Lasst Euch also keinen Scheiß erzählen…

Es ist so: Seit der Gesundheitsreform 2007 gibt es eine Versicherungspflicht in Deutschland. Niemand darf ohne Krankenversicherung sein. Im Falle einer Rückkehr nach Deutschland MUSS mich die Krankenkasse, bei der ich zuletzt versichert war wieder aufnehmen. Am Besten ist es wenn ich in der gesetzlichen KV war, bei einer privaten KV ist es ein bissl ungünstiger. Aber die müsste mich zumindest im Basis-Tarif aufnehmen.

Meine gesetzliche Krankenversicherung hat mir jetzt nach viele Telefonaten und “da muss ich mal meinen Vorgesetzten fragen” am Ende zugesichert, dass sie mich auch wenn ich schwer verletzt einreise sollte wieder aufnehmen würde.

Es gäbe auch noch eine sogenannte Anwartschaftsversicherung. Da zahlt man weiter einen Beitrag von ca 45 EUR an die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland und erhält sich dadurch u.a. das Recht im Falle einer Rückkehr wieder beizutreten. In machne Fällen kann das tatsächlich sinnvoll sein, aber das muss jeder für sich entscheiden. Seit der Gesundheitsreform 2007 müsste mich meine gesetzliche Krankenversicherung bei einer Rückkehr nach Deutschland in jedem Fall wieder aufnehmen, auch wenn ich sofort Leistungen in Anspruch nehmen würde.

Wer noch jung ist bei den Eltern mitversichert bleiben kann hat diese Probleme natürlich nichtr

Anmerkung: Ich bin kein Experte und gebe nur mit eigenen Worten wieder was ich herausgefunden habe. Diese Info ist absolut unverbindlich.

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