Woofing in Neuseeland Arbeitsvisa

Warum WOOFing und Housesittung in Neuseeland mit Touristenvisum illegal ist

Der Weg zum Visum

Viele Backpacker und Touristen wissen nicht welches Visum sie fürs Woofen und Housesitting brauchen: Wer mit einem Visitor Visa (Touristenvisum) nach Neuseeland reist, hat keine Arbeitserlaubnis! Laut der Website von Immigration New Zealand darf man als Tourist folgende Dinge tun : “Holidaying, sightseeing, family and social visits, amateur sport, business consultation (Geschäftliche Verhandlungen oder Besuche), medical treatment oder guest of government visits”. Wer mit einem Visitor Visa nach Neuseeland einreist, darf also ganz klar nicht arbeiten! Und das gilt nicht nur für angestellte Tätigkeiten!

W2.2.1 Definition of ‘work’
a) Work means any activity undertaken for gain or reward…
b) ‘Gain or reward’ includes any payment or benefit that can be valued in terms of money, such as board and lodging, goods (e.g. food or clothing) and services (e.g. transport).
Note: This definition does not require work as an ’employee’. It also covers self-employment.

Zählt WOOFing als Arbeit?

Ja, Woofing zählt als Arbeit, weil man einen geldwerten Vorteil für seine Arbeit bekommt. Sobald man für eine Tätigkeit bezahlt wird, handelt es sich um “Arbeit”. Dabei ist es ganz egal ob man mit Geld oder mit einer Unterkunft oder einem warmen Essen bezahlt wird. Auf der Website von Immigration New Zealand steht ganz klar, dass man als Tourist nur “unbezahlte Tätigkeiten” ausführen darf, aber Woofing ist nicht unbezahlt, weil man ja etwas dafür bekommt!
Wer in Neuseeland Woofen will braucht eine Arbeitserlaubnis! Mit einem Working Holiday Visa kann man also problemlos Woofen!

Warum Housesittung mit Visitor Visa eigentlich illegal ist

Housesitting wird auch unter Backpackern immer beliebter. Aber vorsicht! Auch fürs Housesitting braucht mal laut Auskunft von Immigration New Zealand eine Arbeitserlaubnis!

Housesitting bedeutet, dass man auf ein Haus aufpasst, während der Besitzer nicht da ist (zB im Urlaub ist). Man muss zB den Briefkasten ausleeren, sich um die Pflanzen kümmern und die Katze füttern. Dafür darf man kostenlos in dem Haus wohnen. Da man für seine Tätigkeit als Hosuesitter einen “geldwerten Vorteil” erhält (kostenloses Wohnen), handelt es sich laut Immigration New Zealand auch hier  um “Arbeit”. Für Housesitting braucht man also auf jeden Fall ein Working Holiday Visum. Mit einem Visitor Visa darf man nämlich ganz klar nicht arbeiten.

Wer arbeitet muss Mindestlohn bekommen!

In Neuseeland gibt es einen Mindestlohn von 16,50 NZD + 8% Holiday pay. Der Urlaubsanspruch muss in Neuseeland bei Aushilfen gleich in Form von Geld mit dem Lohn ausgezahlt werden. Jeder Erwachsene, der arbeitet muss diesen Mindestlohn bezahlt bekommen!
Wer als Woofer eine Tätigkeit ausführt, die dem Betrieb einen wirtschaftlichen Vorteil bringt: zB als Erntehelfer, Zimmermädchen, Feldarbeiter usw muss Mindestlohn für seine Arbeit erhalten!

Solche Tätigkeiten gelten nicht als Woofing, weil man sie zu bestimmten, vom Chef festgelegten, Zeiten ausführen muss und sie wirtschaftlich wichtig für den Betrieb sind. Was genau der Unterschied zwischen einem Arbeiter (mit Mindestlohn bezahlt) und einem Woofer (freiwilligen Helfer) ist kann man hier nachlesen.
Immer wieder versuchen Betriebe Backpacker übers den Tisch zu ziehen und schreiben Jobs als “Woofing Stellen” aus, obwohl es sich in Wirklichkeit um Arbeit handelt, die bezahlt werden müsste! Das Ministry of Employment führt verstärk Kontrollen durch um diesen Betrügern auf die Schliche zu kommen!
Als wirkliches Woofing gelten nur Tätigkeiten, die nicht wichtig für die Firma sind und die man nicht zwingend zu bestimmten Zeiten ausführen muss: zB Unkraut jäten, Hilfe im Haushalt, Haustiere füttern usw.

Wer einen Arbeitgeber kennt, der unrechtmäßig Woofing-Helfer beschäftigt, die eigentlich Mindestlohn erhalten müssten, kann sich direkt an Employment New Zealand wenden. Die haben sogar Dolmetscher, falls jemand nicht so gut Englisch kann. Lasst Euch nicht ausnutzen!

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